Finanzielle Absicherung für Sachschäden und Ertragsausfälle an Windenergieanlagen durch unvorhergesehene Ereignisse

Basis-Baustein Maschinenversicherung:

Die Windenergieanlagen werden gegen einen umfassenden Katalog möglicher Gefahren versichert, der individuell an Ihre Bedürfnisse angepasst werden kann. Basis sind die versicherten Gefahren der Besonderen Bedingungen für die Versicherung von Windenergieanlagen, die auch weitere Gefahren wie z. B. Feuer abdecken.

Basis-Baustein Ertragsausfallversicherung:

Fällt die Windenergieanlage aufgrund eines Sachschadens aus, führt dies zu erheblichen finanziellen Einbußen. Die Reparatur des Schadens nimmt oftmals viel Zeit in Anspruch und kann zu entsprechend langen Ausfallzeiten führen. Lange Beschaffungs- und Montagezeiten sowie umfangreiche Reparaturarbeiten und nicht lieferbare Ersatzteile sind dafür nur einige Ursachen. Eine Ertragsausfallversicherung deckt alle entgangenen Einnahmen infolge eines versicherten Sachschadens an der Windenergieanlage innerhalb der vereinbarten Haftzeit.

Sie übernimmt:

  • den entgangenen Gewinn (entgangene Stromerlöse),
  • die fortlaufenden, fixen Kosten und
  • die Kosten zur Schadenminderung

Die Windenergie-Police - Alternativen im Deckungsumfang

Abhängig von Ihrer individuellen Situation, können Sie zwischen verschiedenen Deckungsvarianten wählen. Je nachdem ob und ggf. mit welchem Umfang Sie einen Wartungsvertrag für Ihre Windenergieanlage abgeschlossen haben, passen wir den Versicherungsschutz auf Ihre Bedürfnisse an. Zudem können wir die Haftzeit, sowie die Höhe und Dauer der Selbstbeteiligung nach Ihren Wünschen gestalten.

01.

Volldeckung:

Neben von außen kommenden Schäden (z. B. durch Sturm, Hagel, Hochwasser, Flut oder Blitzschlag) können Sie sich auch gegen von innen kommende Schäden wie z.B. Material-, Konstruktions- und Ausführungsfehler absichern.
02.

Kaskodeckung:

Hier können Sie alle Ihre Anlagen des Windparks gegen von außen kommende Schäden an der Windenergieanlage absichern.
03.

Differenz-Deckung:

Sie bietet Ihnen eine passgenaue Absicherung und vermeidet eine Überversicherung. Der Versicherungsschutz umfasst nur Schäden, die nicht über den Vollwartungsvertrag abgedeckt sind.

Versicherungsumfang

01.

Versicherte Gefahren und Schäden

Zerstörung oder Beschädigung durch ein unvorhersehbares Ereignis, wie zum Beispiel

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
  • Zerreißen infolge Fliehkraft
  • Über- oder Unterdruck
  • Kurzschluss, Überstrom, Überspannung
  • Brand, Explosion, Blitzschlag, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges
  • Sturm, Hagel, Frost
  • Überschwemmung und Flut
  • Erdbeben und Erdrutsch
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Vandalismus

03.

Unser Leistungsplus:

  • Allgefahren-Deckung
  • Neuwertentschädigung bis zum 10. Betriebsjahr
  • GAP-Deckung
  • Mehrkosten durch Technologiefortschritt bis 110% der Versicherungssumme
  • Unterversicherungsverzicht bei richtig benannter Windenergieanlagen-Leistung
  • Mitversicherung der Parkperipherie (z. B. Fundamente, Erdkabel)
  • Mitversicherung externer Parkverkabelung bis 8 km
  • Sofortiger Reparaturbeginn ist bis zu einer voraussichtlichen Schadenhöhe von 25.000 EUR möglich
  • Rückwirkungsschäden bis 50.000 EUR

02.

Nicht versicherte Schäden:

  • Vorsatz des Versicherungsnehmers
  • Mängel, die bereits vor Abschluss der Versicherung vorhanden waren
  • Abnutzung

04.

Beitragsfrei mitversicherte Kosten bis zu jeweils 100.000 EUR, maximiert auf 500.000 EUR für alle genannten Positionen auf Erstes Risiko je Schadenereignis:

  • Aufräumungskosten, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
  • Bewegungs- und Schutzkosten
  • Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
  • Kosten des Sachverständigenverfahrens, wenn der entschädigungspflichtige Schaden 25.000 EUR übersteigt
  • Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten
  • Kosten für Gerüstgestellung, Bergungsarbeiten sowie die Bereitstellung eines Provisoriums (Leih-/Mietgeräte)
  • Feuerlöschkosten
  • Wiederherstellung von Daten und Programmen
  • Mehrkosten für behördliche Auflagen
  • Luftfrachtkosten und Luftreiseaufwand
  • Schadensuchkosten im Teil- und Totalschadenfall
  • Inspektions- und Abnahmekosten durch den TüV oder Sachverständigen im Teilschadenfall
  • Rückbaukosten der Windenergieanlage und der technischen Peripherie (einschließlich Fundament) im Totalschadenfall
  • Kosten für die Entschädigung an Dritte von Flurschäden, soweit diese schadenbedingt und unvermeidbar waren
  • Kosten für Behelfszuwegungen und -plätze

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